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1. Inhalt des Onlineangebotes
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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Rechswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
<p>1. Geltungsbereich</p>
<p>1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden kurz AGB) gelten für alle mit der Firma GSCHIEL DIE AUSSTATTER GmbH abgeschlossenen Rechtsgeschäfte und Aufträge.<br />
Die AGB sind, in unseren Geschäftsräumlichkeiten aufgehängt, sowie im Internet unter www.gschiel.at veröffentlicht.</p>
<p>1.2 Wir stellen klar, dass wir unsere Rechtsgeschäfte und Aufträge nur auf Basis der vorliegenden AGB und einer allenfalls zwischen usnerem Vertragspartner (im folgenden kurz - auch bei Kaufverträgen - AG genannt) und uns abgeschlossenen Vereinbarung für den konkreten Auftrag erbringen. Der AG ist bei Geschäftsanbahnung und bei Vertragsabschluss auf diese Umständge hingewiesen worden und bestätigt, dass er die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.</p>
<p>1.3. Die Geltung von allfälligen AGB des AG wird ausdrücklich ausgeschlossen.</p>
<p>1.4. Abweichungen von diesen AGB sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch uns wirksam.</p>
<p>1.5. Sofern der AG Konsument im Sinne des KSchG ist, gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht mit zwingendem Recht (insbesondere des KSchG) in Widerspruch stehen.</p>
<p>2. Auftrag, Angebot und Nebenabreden</p>
<p>2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.</p>
<p>2.2. Art und Umfang der vereinbarten Leistung bzw des Vertragsgegenstandes ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und diesen AGB.</p>
<p>2.3. Wir verpflichten uns nur zur ordnungsgemäßen Erbringung bzw Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen nach dem Stand der Technik, nicht jedoch zur Herbeiführung eines bestimmten Ergebnisses.</p>
<p>2.4. Die in gedruckten oder elektronisch veröffentlichten Informationsmaterialien und dgl enthaltenen Angaben und Erklärungen sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind für das gegenständliche Auftragsverhältnis bzw. Rechtsgeschäft nur maßgeblich bzw. beachtlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.</p>
<p>2.5. Enthält unsere Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag bzw. der Bestellung, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.</p>
<p>2.6. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bzw der Bestellung bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung um Gegenstand des Vertragsverhältnisses zu werden, sofern wir nicht ausdrücklich auf die schriftliche Bestätigung verzichten.</p>
<p>2.7. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform; dies gilt ausdrücklich auch für das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform.</p>
<p>2.8. Sofern der AG davon ausgeht, dass ein Gründungsgeschäft iSd § 1 Abs 3 KschG vorliegt, verpflichtet er sich, uns darauf hinzuweisen.</p>
<p>3. Auftragsinhalt/Aufklärungs‐ und Mitwirkungspflichten des AG</p>
<p>3.1. Die Leistungen, die wir auf Basis des erteilten Auftrages bzw der Bestellung zu erbringen haben, sind in der individuellen Vereinbarung bei Auftragserteilung bzw. Bestellung und in diesen AGB definiert.</p>
<p>3.2. Der AG wird uns bei der Auftragserfüllung bestmöglich unterstützten. In diesem Sinne hat der AG insbesondere dafür zu sorgen, dass uns auch ohne unsere besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt und uns Informationen von allen Vorgängen und Umständen erteilt werden, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge, Umstände und Informationen, die erst während unserer Tätigkeit bekannt und/oder relevant werden.</p>
<p>3.3. Der AG hat dafür zu sorgen und haftet dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages ein möglichst ungestörtes, der raschen Leistungserfüllung förderliches Arbeiten erlauben.</p>
<p>3.4. Abzüge für Baustrom, Bauwesenversicherung, Reinigung, Bauschaden, Müllentsorgung etc werden nicht akzeptiert.</p>
<p>3.5. Wir behalten uns vor, Bearbeitungs- bzw. Ausführungsmethoden im Laufe der auftragsdurchführung zu ändern, fals dies durch technische, wirtschaftliche oder sonstige Gegebenheiten erforderlich erscheint oder im Interesse des AG sinnvoll und nützlich ist. Sofern dies erforderlich erscheint, werden wir den AG darüber inromieren. Mangels anderer schriftlich getroffener Vereinbarung sind die durch eine Änderung der Bearbeitungs- und Ausführungsmethoden allenfalls entstehenden Mehrkosten vom AG zu bezahlen.</p>
<p>3.6. Von uns zur Verfügung gestellte Pläne, Skizzen, Beschreibungen oder sonstiges KnowHow darf vom Auftraggeber nur für das auftragsgegenständliche Projekt im Rahmen des jeweiligen Auftrages verwendet werden. Darüber hinausgehende Benutzungsrechte bestehen nicht. Im Falle des Verstoßes gegen diese Vertragsbestimmung verpflichtet sich der AG zur Bezahlung einer nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Pönale von 50 % des Auftragswertes, und zwar unabhängig davon, ob ein Werk im Sinn des UrhG vorliegt oder nicht (die sinngemäße Anwendung des UrhG wird jedenfalls vereinbart). Darüber hinausgehende Schadenersatz- und/oder Unterlassungsansprüche bleiben unberührt.</p>
<p>3.7. Ausdrücklich vereinbart wird, dass es dem AG untersagt ist, unsere Subunternehmer direkt oder indirekt zu beauftragen (dies insbesondere im Hinblick auf allfällige Auftragserweiterungen). Im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmung wird eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Pönale von 20 % des Auftragswertes vereinbart.</p>
<p>3.8. Im Zuge der Beendigung unserer Tätigkeit stellen wir dem AG Reinigungs- und Pflegeanleitungen sowie gegebenenfalls auch Zertifikate (zB für Brandschutz) zur Verfügung. Sollte dies aus einem Versehen unsererseits nicht erfolgen, wird der AG diese Unterlagen unverzüglich bei uns anfordern.</p>
<p>4. Lieferfrist/Fertigstellungstermin</p>
<p>4.1. Als Liefer- bzw. Fertigstellungstermin gilt der vereinbarte Tag der Auslieferung oder Bereitstellung der Ware bzw. der vereinbarte Fertigstellungstermin. Wir sind berechtigt, Vorauslieferungen und -leistungen sowie Teillieferungen und Teilleistungen durchzuführen bzw. zu erbringen und in Rechnung zu stellen.</p>
<p>4.2. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung des vereinbarten Liefer- bzw. Fertigstellungstermines behindern oder verzögern, verlängert sich dieser jedenfalls um die Dauer dieser Umstände.</p>
<p>4.3. Bei einer Überschreitung des Liefer- und/oder Fertigstellungstermines ist der AG berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist ganz (auch hinsichtlich bereits gelieferter Teilmengen oder erbrachter Teilleistungen) oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall sind wir aber berechtigt, die für die Dauer der Zeitüberschreitung entstandenen Mehrkosten (wie insbesondere Lagergebühren, frustrierte Aufwendungen, Verdienstentgang und dgl) die Preisgefahr) zu verrechnen sowie ein angemessenes Entgelt für die Verlängerung des Leistungszeitraumes zu verlangen.</p>
<p>5. Versand und Gefahrtragung</p>
<p>5.1. Versandart und Versandweg werden, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, von uns bestimmt.</p>
<p>5.2. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, geht die Gefahr (insbesondere die Preisgefahr) mit Absendung der Ware - bei Annahmeverzug des AG mit der Versandbereitschaft auf den AG über.</p>
<p>6. Mängelrügen</p>
<p>6.1. Mängel der Ware und/oder erbrachten Leistungen, die nicht unverzüglich unter genauer Bezeichnung des Mangels schriftlich vom AG geltend gemacht werden, gelten als genehmigt.</p>
<p>6.2. Ausgenommen hievon sind nur Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht unverzüglich entdeckt werden können. Diese Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht unverzüglich nach Entdeckung unter genauer Bezeichnung schriftlich des Mangels geltend gemacht werden.</p>
<p>6.3. Wurde die Abnahme unseren Waren und/oder Leistungen mit dem AG ausdrücklich in schriftlicher Form (Abnahmeprotokoll) vereinbart, dann gelten allfällige Mängel, die trotz Vorhandenseins nicht in das Abnahmeprotokoll aufgenommen wurden, als genehmigt und verzichtet daher der AG ausdrücklich auf eine nachfolgende Geltendmachung. Ausgenommen davon sind lediglich verdeckte Mängel, die auch bei genauer und sorgfältiger Untersuchung vom AG nicht feststellbar waren.</p>
<p>6.4. Ab Feststellung des Mangels ist jede weitere Verfügung über die Ware oder die erbrachten Leistungen, insbesondere eine (weitere) Be- oder Verarbeitung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unzulässig.</p>
<p>6.5. Mängel eines Teiles der Lieferung und/oder Leistung dürfen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung und/oder Leistung führen. Der mängelfreie Teil der Lieferung und/oder Leistung gilt demnach vom AG als genehmigt.</p>
<p>6.6. Im Falle von nicht berechtigten Mängelrügen verpflichtet sich der AG zur Bezahlung eines angemessenen Entgelts.</p>
<p>7. Gewährleistung</p>
<p>7.1. Bei ordnungsgemäß erhobener und berechtigter Mängelrüge werden wir nach unserer Wahl entweder einen Preisnachlass gewähren, Verbesserung oder Ersatzlieferung (Umtausch) vornehmen oder die Ware gegen Ersatz des Kaufpreises zurücknehmen.</p>
<p>7.2. Wir haften nicht für „öffentliche Äußerungen“ iSd § 922 Abs 2 ABGB. 7.3. Die Gewährleistungsfreist beträgt bei beweglichen Sachen 6 Monate, bei unbeweglichen Sachen 1 Jahre und beginnt unabhängig von der Kenntnis bzw. Möglichkeit der Kenntniserlangung des Mangels im Zeitpunkt der Ablieferung der Sache bzw. Erbringung der Leistung zu laufen. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert.</p>
<p>7.4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien vom AG oder dritter Seite beigestelltes Material, Anweisungen des AG oder Montagearbeiten Dritter verursacht worden sind. Wir haften nicht für die Beschädigung durch Handlungen Dritter, atmosphärischer Entladungen, Überspannungen, unvorhhersehbare chemische Einflüsse und Reaktionen, und Schäden an Sachen durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Flüssigkeiten oder Feuchtigkeit.</p>
<p>7.5. Bestehen Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten, ob ein Mangel überhaupt vorliegt und verbessern wir aber dennoch, sind die dafür entstandenen Kosten angemessen zu vergüten, sofern sich herausstellen sollte, dass kein gewährleistungspflichtiger Mangel vorgelegen hat.</p>
<p>7.6. Bei Unternehmergeschäften wird die Regelung des § 933 b ABGB ausgeschlossen.</p>
<p>8. Schadenersatzansprüche/Haftung</p>
<p>8.1. Wir haften nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.</p>
<p>8.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Rechtlich nicht ausschließbare Ansprüche des AG sind der Höhe nach – soweit rechtlich zulässig – auf den Kaufpreis der betreffenden Ware bzw. das vereinbarte Entgelt für die erbrachten Leistungen beschränkt.</p>
<p>8.4. Ansprüche auf Produkthaftung einschließlich Rückgriffsansprüche sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.</p>
<p>8.5. Wir haften (schadenersatzrechtlich) nicht für Fehler und Mängel von Produkten unserer Lieferanten. Wir sind jedoch auf Verlangen und soweit dies rechtlich möglich und zulässig ist, bereit, unsere Ansprüche gegen unsere Lieferanten an den Vertrags‐partner abzutreten.</p>
<p>8.6. Die Warn‐ und Prüfpflicht iSd § 1168 a ABGB umfasst nicht zeit‐ und kostenintensive Prüfungen und Untersuchungen. Darüber hinaus haften wir auch bei einer allfälligen diesbezüglichen Verletzung nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.</p>
<p>9. Eigentumsvorbehalt</p>
<p>9.1. Bei Lieferung und/oder Leistung von eigentumsfähigen Sachen wird zu unseren Gunsten den Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich allfälliger Zinsen und Kosten vereinbart.</p>
<p>9.2. Im Falle der Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung unserer Ware oder Leistungen mit anderem Material oder Leistungen erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes unserer Ware oder Leistungen zu dem des anderen Materials bzw der anderen Leistung.</p>
<p>9.3. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware oder der im Miteigentum stehenden Ware hat uns der AG unverzüglich davon zu informieren und uns bei der Sicherung usnerer Rechte zu unterstützen sowie uns tatsächlich diesbezüglich erwachsende Kosten, insbesondere solche im Zusammenhang mit einem Widerspruchsprozess, zu ersetzen.</p>
<p>10. Höhere Gewalt</p>
<p>10.1. Ereignisse höherer Gewalt, die uns oder einen unserer Subunternehmer treffen, berechtigen uns, die Lieferungen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.</p>
<p>10.2. Verzögert sich die Auslieferung, Leistungserbringung bzw. Fertigstellung aufgrund Auswirkungen höherer Gewalt erheblich, ist der AG binnen 2 Wochen berechtigt, von dem hievon betroffenen Teil der Lieferung oder Leistung zurückzutreten. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Naturgewalten, wie zB Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Nebel, Sturm, Überschwemmungen; ferner Krieg, Gesetze, behördliche Eingriffe, Beschlagnahme, Transportstörung, Aus-, Ein- und Durchfuhrverbote, internationale Zahlungseinschränkungen, Rohstoff- und Energieausfall; weiters Betriebsstörungen, wie zB Maschinenbruch, Explosion, Feuer, Streiks, Sabotage und Arbeitsaussperrungen und alle anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wären.</p>
<p>11. Zahlungsbedingungen</p>
<p>11.1. Mangels anderer Vereinbarung oder mangels anderer Angaben auf der Faktura ist der Kaufpreis bzw. das Entgelt wie folgt fällig: 50 % Anzahlung des Auftragswertes bei Auftragserteilung, 40 % bei Arbeitsbeginn und 10 % nach Ablieferung. Bei Annahmeverzug jedoch spätestens mit diesem Zeitpunkt. Uns steht es aber auch frei, Teillieferungen oder Teilleistungen in Rechnung zu stellen.</p>
<p>11.2. Mehrleistungen durch Umstände, die nicht unserer Sphäre zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung, Umarbeitung einzelner Auftragsbestandteile oder Erbringung von zusätzlichen Leistungen erforderlich machen, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten. Wenn bauseitige Vorleistungen und/oder Terminpläne nicht eingehalten werdne, haftet der AG für die Stehzeiten und sonstigen Zeitverlust bzw. für alle damit verbundenen frustrierten Kosten und Nachteile (Anfahrtskosten udgl).</p>
<p>11.3. Unterbleibt die Ausführung eines Auftrags, so gebührt uns gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn wir zur Leistung bereit waren und durch Umstände, deren Ursache nicht in unserer Sphäre liegen, darin verhindert worden sind. In diesem Fall brauchen wir uns nicht anzurechnen lassen, was durch anderweitige Verwendung erworben haben oder erwerben hätten können.</p>
<p>11.4. Bei Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des AG sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung des Vertrages von uns geeignet erscheinenden Sicherheiten einschließlich Vorauszahlungen abhängig zu machen. Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Liquidation des Käufers entbinden uns von der Liefer- bzw Leistungsverpflichtung.</p>
<p>11.5. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen angeblicher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des AG sowie die Aufrechnung mit diesen Gegenansprüchen ist generell unzulässig.</p>
<p>11.6. Die Abtretung von Forderungen des AG gegen uns an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.</p>
<p>11.7. Im Falle des Zahlungsverzuges werden gesetzliche Verzugszinsen sowie eine Mahngebühr von EUR 7,- vereinbart.</p>
<p>11.8. Sollten wir zur Durchsetzung unserer Ansprüche einen Rechtsanwalt, ein Inkassobüro, etc. einschalten, so hat uns der AG sämtliche damit im Zusammenhang entstehenden Kosten zu ersetzen.</p>
<p>12. Sonstiges</p>
<p>12.1. Das mit unserem Vertragspartner abgeschlossene Rechtsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.</p>
<p>12.2. Gerichtsstand ist das für Traun sachlich zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch vor, nach unserer Wahl den AG bei seinem gestezlichen Gerichtsstand zu belangen.</p>
<p>12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen sind vielmehr durch solche wirksame und durchführbare zu ersetzen, die den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen.</p>
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oder nach Terminvereinbarung
Geschäftsführer: René Gschiel
Rechtsform: Gesellschaft mbH
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UID-Nr.: ATU22804106
Firmenbuchgericht: BG Traun
Firmensitz: 4050 Traun